Ihr Gebührenbescheid – einfach und transparent erklärt. Alle Informationen zum Aufbau und zur Berechnung Ihres Gebührenbescheids.
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A. Abrechnung Vorjahr bis 20xx
Änderungen der Abfallgebühren aufgrund Personenzahl oder Entleerungen.
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Anzahl
Anzahl der im Haushalt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen
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Haushaltsabhängiger Festgebührenanteil
Gebühr pro Jahr und Haushalt. Beträgt in diesem Beispiel 36,72 €.
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Personenabhängiger Festgebührenanteil
Gebühr pro im Haushalt gemeldeter Person im Jahr.
Beispiel: 1 Person = 8,04 €
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Leistungsgebühr kompostierbare Abfälle
Gebühr für die Biotonne, welche genutzt wird
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Mindestentleerungsgebühren Restmüll
Entspricht einem Mindestentleerungsvolumen von 160
Liter Restmüll pro Person und Jahr.
Die Gebühr pro Liter beträgt in diesem Beispiel 0,062 €, somit 9,92 € (160 l x 0,062 €).
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Mindestentleerungsgebühren Biomüll
Entspricht einem Mindestentleerungsvolumen von 120
Liter Biomüll pro Person und Jahr.
Die Gebühr pro Liter beträgt in diesem Beispiel 0,041 €, somit 4,92 € (120 l x 0,041 €)
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Entleerungen
Gibt die Tonnengröße der Restmülltonne (R) und der Biotonne (B) an, welche genutzt werden
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Anzahl
Anzahl der Biotonnen, welche genutzt werden.
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Inanspruchnahme Restmüll/ Biomüll
Die Anzahl der tatsächlichen Entleerungen mal der
vorhandenen Tonnengröße in Liter mal der Gebühr je Liter.
Beispiel:
4 Leerungen x 80 l = 320 l x 0,062 € = 19,84 €
6 Leerungen x 40 l = 240 l x 0,041 € = 9,84 €
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Neufestsetzung 20XX (Gesamtsumme)
Gesamtbetrag pro Jahr errechnet sich aus den einzelnen Positionen
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Mit letztem Bescheid wurde festgesetzt
Summe der mit dem Vorausleistungsbescheid festgesetzten Gebühren.
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Differenz (Nachzahlung bzw. Guthaben)
Neufestsetzung 20XX - mit letztem Bescheid wurde
festgesetzt = Nachzahlung/Guthaben
Hinweis:
Ein Guthaben ist nur vorhanden, wenn Zahlungen im
Vorjahr erfolgt sind.
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Leerungen
Anzahl der tatsächlichen Leerungen im Vorjahr.
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Barcodemarken
Die Restmüll- und Biomülltonne ist mit der jeweils gültigen
Behälterkennung (Barcodemarke) versehen. Sie werden bei der
Leerung erfasst und sind eindeutig und ausschließlich dem jeweiligen
Haushalt zuzuordnen.
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B. Vorauszahlung ab 20xx
Gebührenbescheid für das aktuelle Jahr (Vorausleistungsbescheid)
auf Grundlage der aus dem Vorjahr vorliegenden Daten.
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Haushaltsabhängiger Festgebührenanteil
Gebühr pro Jahr und Haushalt. Beträgt in diesem Beispiel 41,16 €.
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Personenabhängiger Festgebührenanteil
Gebühr pro im Haushalt gemeldeter Person im Jahr.
Beispiel: 1 Person = 8,28 €
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Mindestentleerungsgebühren Restmüll
Entspricht einem Mindestentleerungsvolumen von 160
Liter Restmüll pro Person und Jahr.
Die Gebühr pro Liter beträgt in diesem Beispiel 0,069 €, somit 11,04 € (160 l x 0,069 €).
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Mindestentleerungsgebühren Biomüll
Entspricht einem Mindestentleerungsvolumen von 120
Liter Biomüll pro Person und Jahr.
Die Gebühr pro Liter beträgt in diesem Beispiel 0,042 €, somit 5,04 € (120 l x 0,042 €)
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Fälligkeit
Bildet die Summe aus A (Nachzahlung/Guthaben) und B (Neuberechnung).